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DZ-Webdesign
Zoran Dakovic

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (ISC)

 

1. Generelle Bedingungen bei Website- und PWA-Erstellung

1.1 Die Website/PWA wird auf der Basis der Worldsoft-Programme erstellt. Der Umfang der Website/PWA und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert. 

1.2 Voraussetzungen für die Erstellung sind ein Worldsoft-Hosting-Paket und evtl. eine Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Churerstrasse 158, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz. Der Auftragnehmer bestellt im Auftrag des Auftraggebers das gewünschte Hosting-Paket bei Worldsoft.  Leistungsumfang und Leistungserbringung der Worldsoft-Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Dienstleistungen des Auftragnehmers. 

1.3 Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website/PWA vorhanden ist, erfolgt die Erstellung auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit kein Unterbruch entsteht. Die neue Website/PWA wird nach Fertigstellung auf die bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft. Nach der Umschaltung sind die alten Inhalte und E-Mails in den Mailkonten beim vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.

1.4 Der Auftragnehmer optimiert die Website/PWA für folgende Internet-Browser: Firefox und Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website.

1.5 Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur Grundkonzeption erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion einer gebrauchstauglichen Website/PWA. Die Basisversion lässt die Struktur erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) und die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt der Website/PWA erhalten hat, beginnt er mit der Produktion der Endversion.
 

2. Generelle Bedingungen für Grafikdesign

2.1 Der Umfang der Grafik-Designarbeiten und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.

2.3 Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers eine Skizze/Entwurf. Nachdem der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt erhalten hat, beginnt er mit der Umsetzung der Endversion. Die Endversion erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer als druckoptimierte Datei in digitaler Form.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden. Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.

3.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).
b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd. Oder in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
 

4. Abnahme der Arbeiten

4.1 Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Basisversion/Entwurfsskizze an. Die Abnahme der Basisversion/Entwurfsskizze erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine Änderungswünsche anzeigt.

4.2 Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt werden, vereinbaren die Parteien diese gemäss Punkt 7.2 zu handhaben. Die Abnahme der Endversion nach Änderung erfolgt automatisch nach 10 Tagen.

4.3 Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Website/PWA im Internet, ist die Dienstleistung von Worldsoft, wie in Punkt 1.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäss Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

5.2 An geeigneten Stellen werden in die Website/PWA Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen.

 

6. Bedingungen bei laufender Betreuung

6.1 Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert.

6.2 Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
 

7. Vergütung

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die in diesem Auftrag definierten Leistungen.

7.2 Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.

7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 3 nicht nachgekommen ist.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

 

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Dies betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing Maßnahmen.

8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

8.4 Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers beträgt ein Jahr.

 

9. Kündigung

9.1 Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag nachhaltig verletzt.

9.2 Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

9.3 Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2 Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäfts-bedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

10.3 Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers.

 

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Ansprechpartner: Zoran Dakovic  

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